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Subcontractor Vereinbarung

Einleitung

Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn Sie ein Kunde von adlerlagune OG sind. Diese Bestimmungen gelten für Subcontractors. Durch die Zusammenarbeit mit adlerlagune OG (nachfolgend "adlerlagune") als Subcontractor und/oder den Erhalt eines Proposals von adlerlagune stimmen Sie automatisch diesen Bedingungen zu, die für subcontractor Tätigkeiten gelten. Diese Bedingungen gelten als akzeptiert und verbindlich bei Arbeitsbeginn oder Erhalt eines Proposals, unabhängig davon, ob ein separater Subcontractorvertrag unterzeichnet wurde.

Abrechnbare Stunden

Von Subcontractorn geleistete Stunden gelten nur dann als abrechenbar und in Rechnung stellbar, wenn die entsprechende Funktion oder Aufgabe vollständig ist und wie in adlerlagunes Projekttickets, bereitgestellten Designdokumenten, schriftlichen Spezifikationen, dokumentierten Anforderungen oder wie ausdrücklich mit adlerlagunes Vertretern besprochen und vereinbart, funktioniert. Teilimplementierungen, unvollständige Funktionen oder Implementierungen, die die dokumentierten Anforderungen nicht erfüllen, gelten nicht als abrechenbar, bis sie ordnungsgemäß zur Zufriedenheit von adlerlagune abgeschlossen sind.

Stundenerfassung

Der Subcontractor muss seine Stunden genau erfassen und an adlerlagune melden sowie eine klare Dokumentation seiner Arbeit führen. Code-Reviews, Tests und Dokumentation gelten als wesentliche Bestandteile der Fertigstellung von Funktionen.

Schwere Fehlverhalten

adlerlagune behält sich das Recht vor, die Zahlung für Stunden im Zusammenhang mit schwerem Fehlverhalten einzubehalten. Schweres Fehlverhalten umfasst unter anderem: Absichtliche Einführung von schadhaftem Code oder Sicherheitslücken, unbefugtes Kopieren oder Diebstahl von adlerlagunes geistigem Eigentum, absichtliche Löschung oder Korruption von Projektdaten oder Repositories, bewusste Implementierung von Funktionen in einer Weise, die technische Schulden oder Leistungsprobleme schafft, falsche Darstellung von Arbeitszeiten oder Fortschritt gegenüber adlerlagune, unbefugter Zugriff auf adlerlagunes Systeme oder Daten, Weitergabe von adlerlagunes vertraulichen Projektinformationen an unbefugte Parteien, bewusste Verletzung von adlerlagunes dokumentierten Codierungsstandards oder Architekturentscheidungen, absichtliche Behinderung des Projektfortschritts oder der Teamzusammenarbeit, Einreichung von Rechnungen für unvollständige oder nicht funktionale Arbeit ohne ausdrückliche Offenlegung.

Strittige Stunden

Bei strittigen Stunden, unvollständiger Arbeit oder schwerem Fehlverhalten ist adlerlagune berechtigt zu: a) Die Subcontractorbeziehung sofort ohne Vorkündigung zu beenden, b) Alle während Perioden schweren Fehlverhaltens erstellten Arbeiten als nicht abrechenbar zu betrachten, c) Zahlungen für jegliche mit dem Fehlverhalten oder unvollständigen Lieferungen verbundene Arbeit einzubehalten, d) Die Vervollständigung unvollendeter oder unzureichender Arbeit ohne zusätzliche Vergütung zu verlangen, e) Vorausgezahlte Beträge gegen die Kosten aufzurechnen, einen anderen Subcontractor mit der Vollendung oder Reparatur der Arbeit zu beauftragen, f) Vom Subcontractor zu verlangen, alle entstandenen Probleme auf eigene Kosten zu beheben.

Projektrichtlinien, Code-Standards und Best Practices

Der Subcontractor erkennt an, dass er durch die Annahme von Arbeiten von adlerlagune zustimmt, alle Projektrichtlinien, Code-Standards und bewährten Praktiken einzuhalten, wie von adlerlagune spezifiziert. Die Zahlung ist davon abhängig, dass die Arbeit erfolgreich und spezifikationsgemäß abgeschlossen wird, und alle Mängel oder unvollständigen Arbeiten müssen ohne zusätzliche Vergütung behoben werden.

Vertraulichkeit

Vertraulichkeit und Öffentlichkeitsarbeit. Der Subcontractor darf die Zusammenarbeit mit adlerlagune oder einem Kunden von adlerlagune nicht öffentlich offenlegen, bekanntgeben, referenzieren oder anderweitig kommunizieren (einschließlich Portfolio, Social Media, Vorträge, Lebenslauf/CV oder Case Studies) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von adlerlagune. Jegliche externe Kommunikation über die Arbeit, das Projekt oder den Kunden muss über adlerlagune koordiniert und ausdrücklich genehmigt werden.

Wettbewerbsverbot und Kundenkontakt

Wettbewerbsverbot und Kundenkontakt. Wenn ein Kunde von adlerlagune (oder ein verbundenes Unternehmen) den Subcontractor direkt wegen Arbeit oder Zusammenarbeit kontaktiert, muss der Subcontractor adlerlagune unverzüglich informieren und darf diese Arbeit nicht annehmen oder eine Vereinbarung mit dem Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von adlerlagune eingehen. Solche Anfragen sind an adlerlagune zurückzuverweisen.

Nichtabwerbung nach Zusammenarbeit

Nichtabwerbung nach Zusammenarbeit. Für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des letzten Engagements des Subcontractors mit adlerlagune darf der Subcontractor weder direkt noch indirekt Kunden von adlerlagune (einschließlich verbundener Unternehmen), mit denen der Subcontractor im Zuge der Zusammenarbeit mit adlerlagune in Berührung kam, kontaktieren, abwerben oder Arbeiten annehmen, es sei denn, adlerlagune hat zuvor schriftlich zugestimmt.

Letzte Aktualisierung: 15.09.2025

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eingetragener Firmenname
adlerlagune OG
VAT Nummer
ATU80612507
Adresse
Seitenstettengasse 5/37
1010 Wien
Österreich
Innsbruck, Tyrol
Insbruck
Stephansdom
Stephansdom, Wien
Tiroler Volksmusik
Mayerhofner
Leberkässemmel + Energy Drink (beliebtes Frühstück in Österreich)
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